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Eine leere HACCP-Checkliste an einem Haken neben einer Kühlraumtür

Lebensmittelhygiene & HACCP

Jeder Betrieb, der Lebensmittel behandelt, unterliegt dem europäischen Hygienerecht. Zentral ist die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 – unmittelbar geltendes EU-Recht, das allgemeine Hygieneanforderungen an Räume, Ausrüstung, Personal und die Kühlkette stellt. Ergänzt wird sie national durch die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV).

HACCP-Eigenkontrolle ist Pflicht

Nach Artikel 5 der VO 852/2004 muss jeder Betrieb ein ständiges, dokumentiertes Eigenkontrollverfahren nach den HACCP-Grundsätzen einrichten und nachweisen. HACCP steht für „Hazard Analysis and Critical Control Points“ – die systematische Analyse von Gefahren und die Überwachung kritischer Kontrollpunkte (etwa die lückenlose Kühlkette oder die Kerntemperatur beim Garen).

VorschriftPflichtStand
VO (EG) 852/2004Allgemeine Lebensmittelhygiene (Räume, Kühlkette, Ausrüstung)seit 2006
VO 852/2004 Art. 5Dokumentiertes HACCP-Eigenkontrollverfahrenseit 2006
LMHV § 3/§ 4Leicht Verderbliches nur durch Personen mit Fachkenntnis; Personalschulung2007
VO (EG) 853/2004Zusatzanforderungen für Fleisch, Fisch, tierische Erzeugnisseseit 2006

Was das praktisch heißt

In der Praxis bedeutet das: ein Reinigungs- und Desinfektionsplan, dokumentierte Kühl- und Kerntemperaturen, geschultes Personal (Schulung nach § 4 LMHV), getrennte Arbeitsbereiche gegen Kreuzkontamination und rückverfolgbare Ware. Die Dokumentation muss bei einer Lebensmittelkontrolle vorgelegt werden können.

Dokumentation ist der Kern

Ein HACCP-Konzept lebt von der Dokumentation. Kontrolliert und protokolliert werden typischerweise: die Wareneingangskontrolle (Temperatur, Mindesthaltbarkeit, Zustand), die Kühl- und Tiefkühltemperaturen mehrmals täglich, die Kerntemperaturen beim Garen und Wiedererhitzen, die Reinigung nach Plan sowie – je nach Betrieb – Rückstellproben. Wichtig ist, dass die Aufzeichnungen lückenlos und nachvollziehbar sind: nicht die schönste Mappe zählt, sondern dass Abweichungen erkannt, korrigiert und dokumentiert werden. Viele Betriebe nutzen dafür einfache Checklisten oder digitale Sensoren. Für kleine Betriebe reicht ein an die eigene Betriebsgröße angepasstes, verhältnismäßiges Verfahren – es muss praktikabel sein und trotzdem alle relevanten Gefahren abdecken.

Womit ein HACCP-Konzept in der Praxis anfängt

Am Anfang steht keine Software, sondern der eigene Ablauf: Warenannahme, Lagerung, Vorbereitung, Garen, Warmhalten oder Kühlen, Ausgabe. Für jeden dieser Schritte wird gefragt, was schiefgehen kann und an welcher Stelle sich das noch beherrschen lässt. Genau diese Stellen sind die kritischen Kontrollpunkte, und nur für sie braucht es Grenzwerte, Messungen und Aufzeichnungen. Ein Konzept, das jeden Handgriff dokumentiert, wird im Alltag nicht geführt und ist damit wertlos.

Schulung gehört dazu

Die Eigenkontrolle funktioniert nur, wenn die Beschäftigten wissen, warum sie messen und was bei einer Abweichung zu tun ist. Die lebensmittelhygienerechtliche Schulung nach der EU-Hygieneverordnung ist von der Belehrung nach Infektionsschutzgesetz zu unterscheiden: Die eine vermittelt Hygienewissen und ist regelmäßig zu wiederholen, die andere ist eine behördliche Belehrung vor Tätigkeitsaufnahme. Beides ist getrennt nachzuweisen, siehe dazu die IfSG-Belehrung.

Häufige Beanstandungen

Bei Kontrollen fallen meist nicht spektakuläre Mängel auf, sondern wiederkehrende Kleinigkeiten: fehlende oder nachträglich ausgefüllte Temperaturprotokolle, unbeschriftete oder undatierte Vorbereitungsware, offene Lebensmittel ohne Abdeckung, defekte Dichtungen an Kühlgeräten und Reinigungspläne ohne Abzeichnung. Wer diese Punkte einmal wöchentlich selbst durchgeht, ist auf eine unangekündigte Kontrolle vorbereitet.

Quellen: LMHV (gesetze-im-internet) · BMLEH Rechtsgrundlagen · VO (EG) 852/2004, Stand 2026

Kein Rechtsrat. Details prüft die zuständige Lebensmittelüberwachung bzw. IHK.