
Bewertungsmaßstab
Wir betreiben kein Labor. Was wir können: öffentlich belegbare Angaben nach immer denselben Kriterien nebeneinanderlegen – und offenlegen, wo ein Hersteller nichts veröffentlicht. Dieser Maßstab steht hier, damit Sie ihn nachprüfen können.
Die acht Kriterien
- Werkstoff und Hygienedesign. Stahlgüte, Oberfläche, Radien und Fugen, Reinigbarkeit. Beleg: Datenblatt des Herstellers, Werkstoffangabe nach EN 10088-2, Hygieneanforderungen nach DIN EN 1672-2.
- Energie- und Wasserverbrauch. Beleg: die Angaben nach Verordnung (EU) 2015/1095 für gewerbliche Kühllagerschränke, DIN EN 16825 für Kühltheken und Kühltische, DIN 18873-1 für Kombidämpfer. Herstellerangaben ohne genannte Prüfnorm zählen nicht.
- Temperaturleistung und Klimaklasse. Nutztemperaturbereich, Klimaklasse, Verhalten bei Umgebungswärme. Beleg: Datenblatt mit genannter Prüfnorm.
- Normkompatibilität und Maße. GN-Kompatibilität nach DIN EN 631-1, Außenmaße, Türanschlag, Anschlusswerte. Beleg: Maßzeichnung.
- Service und Ersatzteile in Deutschland. Existiert ein Servicenetz, wie lange werden Ersatzteile zugesichert. Beleg: öffentliche Zusage des Herstellers oder Importeurs.
- Garantie. Dauer, Umfang, Bedingungen, Unterschied zwischen Vor-Ort- und Bring-in-Service. Beleg: Garantiebedingungen im Volltext.
- Dokumentationsqualität. Sind Datenblatt, Maßzeichnung, Ersatzteilliste und Bedienungsanleitung frei zugänglich und auf Deutsch. Beleg: die Dokumente selbst.
- Sicherheit und Konformität. CE, einschlägige Richtlinien, bei Kältetechnik das Kältemittel und dessen GWP-Wert nach der F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573. Beleg: Konformitätserklärung, Typenschild.
Vier Stufen, keine Note
Jedes Kriterium bekommt genau eine von vier Stufen:
- Erfüllt – belegt durch eine benannte, abrufbare Quelle.
- Teilweise erfüllt – belegt, aber eingeschränkt; die Einschränkung wird benannt.
- Nicht erfüllt – belegt, dass die Anforderung nicht erreicht wird.
- Keine Angabe – der Hersteller veröffentlicht dazu nichts, mit Datum der Prüfung.
Zusammengefasst wird nur gezählt, nicht benotet: „Sechs von acht Kriterien belegt erfüllt, zwei ohne Herstellerangabe, Stand TT.MM.JJJJ". Es gibt keine Gesamtnote, keine Sterne und keine Rangliste. Eine Note würde eine Prüftiefe behaupten, die wir nicht haben.
Warum „Keine Angabe" eine Aussage ist
Fehlende Daten sind kein Anlass zu schätzen, sondern ein Ergebnis. Wenn ein Hersteller keine Verbrauchswerte nach EN 16825 veröffentlicht, dann steht genau das da – und nicht ein geschätzter Wert. Geräte, bei denen mehr als drei Kriterien ohne Angabe bleiben, nehmen wir gar nicht erst in eine Vergleichstabelle auf: Der Vergleich hätte keine Grundlage.
Technisch ist das abgesichert. Der Seitengenerator gibt eine Kriterienzeile nur aus, wenn Beleg-Adresse und Abrufdatum hinterlegt sind. Fehlt eines von beidem, wird zwingend „Keine Angabe" ausgegeben. Eine Bewertung ohne Beleg lässt sich hier nicht veröffentlichen.
Sprachregeln beim Vergleich
Verglichen wird nur innerhalb derselben Bauart und Leistungsklasse – ein Untertischspüler wird nicht gegen eine Haubenmaschine gestellt (§ 6 UWG). Wir formulieren Tatsachen statt Wertungen: „veröffentlicht keine Verbrauchswerte nach EN 16825" statt „intransparenter Hersteller".
Die Wörter „Test", „getestet" und „Testsieger" verwenden wir nicht. Zutreffend ist „Datenblatt-Vergleich" oder „Kriterien-Check". Fremde Prüfsiegel bilden wir nicht nach.
Erste Anwendung
Der Maßstab ist auf drei Untertischspülmaschinen angewandt, Stand 07.09.2026: GGM Gastro GE500M, Stalgast Aqua A3 und die Winterhalter UC-Serie. Bei keiner der drei war die Garantiedauer auf der Produktseite belegbar, bei keiner der Energieverbrauch je Korb nach einer genannten Prüfnorm. Genau solche Lücken soll der Maßstab sichtbar machen — sie sind der Grund, vor dem Kauf nachzufragen.
Wenn Sie einen Fehler finden
Melden Sie ihn der Redaktion. Belege schlagen unsere Einschätzung – auch die des Herstellers, wenn er nachreicht, was vorher fehlte. Änderungen weisen wir mit Datum aus.