Ziehen Sie Ihre Tätigkeiten per Drag & Drop auf die Wochentage (oder antippen, dann Tag antippen) – der wöchentliche Ausbildungsnachweis formuliert sich automatisch und ist druckfertig. Alles bleibt lokal in Ihrem Browser, nichts wird hochgeladen.
Der Nachweis soll zeigen, was tatsächlich gelernt und getan wurde. Brauchbar sind deshalb konkrete Tätigkeiten mit Bezug zum Ausbildungsrahmenplan: welche Station, welche Arbeitsschritte, welche Geräte, welche Speisen. Einträge wie „Küche“ oder „mitgeholfen“ erfüllen den Zweck nicht und führen bei der Abzeichnung regelmäßig zu Rückfragen. Auch Berufsschulunterricht und betriebliche Unterweisungen gehören mit ihrem Thema in den Nachweis.
Ob der Nachweis täglich oder wöchentlich zu führen ist, steht nicht im Gesetz, sondern im Ausbildungsvertrag und in den Vorgaben der zuständigen Kammer. Dieser Generator erzeugt die wöchentliche Form, weil sie im Gastgewerbe verbreitet ist. Verlangt Ihre Kammer eine tägliche Führung, können Sie die Wochentage einzeln ausdrucken und je Tag abzeichnen lassen.
Der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Wer ihn erst kurz vor der Anmeldung aus dem Gedächtnis nachschreibt, riskiert Lücken und verliert außerdem den eigentlichen Nutzen: Der Nachweis ist die einzige durchgehende Dokumentation dessen, was in der Ausbildung tatsächlich vermittelt wurde. Füllen Sie ihn deshalb während der Ausbildungswoche aus, nicht am Quartalsende.
Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den Nachweis während der Ausbildungszeit zu führen. Praktisch bedeutet das einen festen Slot in der Woche statt der Erledigung nach Feierabend. Für den Betrieb ist das kein Verlust, sondern eine kurze, regelmäßige Rückmeldung darüber, welche Stationen ein Azubi bereits gesehen hat und welche noch fehlen.
Rechtlicher Hinweis: Auszubildende sind nach § 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG verpflichtet, einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis zu führen (elektronische Form zulässig seit 05.04.2017). Ordnungsgemäß geführte Nachweise sind nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung – Quellen: BIBB, IHK. Ob täglich oder wöchentlich zu führen ist und welche Mindestangaben gelten, bestimmen Ausbildungsvertrag, Betrieb und zuständige Kammer – bitte dort prüfen. Der Generator liefert einen Entwurf; die inhaltliche Richtigkeit sowie die Abzeichnung durch Ausbilder/in bleiben erforderlich.